Fruchtaufstrich Birne-Vanille (76% Frucht)
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Product information "Fruchtaufstrich Birne-Vanille (76% Frucht)"
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Fruchtaufstrich Birne mit Vanille, mit Zucker und Süßungsmittel; Früchte: 76,3%.
Unser elegant-süßer Fruchtaufstrich Birne-Vanille wird aus reifen Birnen hergestellt und mit einer zarten Vanillenote verfeinert, die ihm einen ganz besonderen Geschmack verleiht. Gesüßt mit Xylit und einem Fruchtanteil von 76,3%, schmeckt er perfekt aufs Brot, Frühstücksbrötchen oder im Porridge. Entdecke den Xucker Fruchtaufstrich Birne-Vanille auch zum Backen oder als leckeres Topping zu Waffeln und Crêpes.
Kennenlernrabatt 15% bis zum 06.02.2025.
Zutaten: 76,3% Birne, Süßungsmittel: Xylit; Geliermittel: Pektin, Dextrose; 0,1% Vanillepulver, Säuerungsmittel: Citronensäure; Säureregulator: Calciumcitrat.
Allergeninformationen: keine.
Das Produkt enthält von Natur aus Zucker.
Herstellungsland: Frankreich. Birnen aus EU.
Aufbewahrung: Nach dem Öffnen im Kühlschrank aufbewahren und innerhalb von 10 Tagen verbrauchen. Bitte immer mit sauberem Besteck entnehmen.
Durchschnittliche Nährwerte pro 100 g:
Energie | 556 kJ / 133 kcal |
Fett | 0 g |
- davon gesättigte Fettsäuren | 0 g |
Kohlenhydrate | 32 g |
- davon Zucker | 7 g |
- davon mehrwertige Alkohole | 21 g |
Eiweiß | 0 g |
Salz | 0,02 g |
Hinweis: Kann bei übermäßigem Verzehr abführend wirken. Von Tieren fernhalten!
3 Im Vergleich zu handelsüblichen Birne-Vanille Fruchtaufstrichen mit Zuckerzusatz.
Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise sind wichtig.
Zu deiner Information: Wunderst du dich, dass die Produktbezeichnung „Fruchtaufstrich Birne mit Vanille, mit Zucker und Süßungsmittel“ lautet, obwohl wir bei Xucker nicht mit Zucker süßen? Hinter diesem „Zucker“ steckt die in sehr geringen Mengen im Geliermittel Pektin enthaltene Dextrose (Traubenzucker). Ohne sie kann keine gleichbleibende Gelierfähigkeit des Pektins gewährleistet werden. Der Gehalt ist so verschwindend gering, dass er praktisch keinen Einfluss auf den Gesamtzuckergehalt des Produktes hat – dennoch muss die Dextrose laut Lebensmittel-Informationsverordnung als „Zucker“ deklariert werden.
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